FAQ
Die politischen Ämter, die es während SaS geben wird, kann man in der Verfassung von Stiftsanbul nachlesen. Die Verfassung ist auf unserer Website abrufbar. Weitere Ämter werden bei der Stellenausschreibung angefügt und ihr könnt sie bei der Bewerbung einsehen.
Sobald alle Betriebsgründungen abgeschlossen sind und die Betriebe von der Stiftsiana genehmigt wurden, wird die Bewerbungsphase auf sas.stifts.net eröffnet. Alle Bürger:innen von Stiftsanbul können sich dann bei den verschiedenen Betrieben bewerben. Die Betriebgründer:innen entscheiden anschließend, ob sie die Bewerbung annehmen oder ablehnen. Auf die selbe Weise kann man sich auch als Beamt:in bewerben.
Wenn Du noch nicht in der neunten Klasse bist, kannst du Betriebe durch die Mithilfe von Lehrer:innen oder Schüler:innen aus der neunten Klasse (oder höher) gründen. Falls du tatsächlich niemanden finden solltest, kannst du deinen Betrieb trotzdem anmelden und Kontakt mit uns aufnehmen. Wir finden dann für dich jemanden, der dich vor und während SaS unterstützt.
Während SaS muss ich vier Zeitstunden arbeiten.
Als Bürger:in von Stiftsanbul muss ich mindestens 6 aufeinanderfolgende Stunden anwesend sein. Diese Anwesenheit wird an den Staatsgrenzen kontrolliert.
Nein, während SaS ist kein regulärer Unterricht. Unsere Schule verwandelt sich während dem gesamten Projektzeitraum, wie der Name schon sagt, in einen Staat. Es gilt trotzdem die Anwesenheitspflicht.
Alle Gründer:innen müssen bei der Betriebsgründung namentlich genannt werden. Die Bewerbung jeglicher weiteren Mitgliedern können von den Betriebsgründer:innen angenommen oder abgelehnt werden.
Alle Informationen zur Parteiengründung stehen auf unserer Website unter Parteien.
Alle Informationen zur Betriebsgründung stehen auf unserer Website unter Betriebe.
Es können Raumwünsche bei der Betriebsgründung angegeben werden. Wir werden diese bei der Verteilung der Räume berücksichtigen. Der finale Plan wird dann nach Praktikabilität erstellt.
Geräte, welche in der Schule verfügbar sind, können zur Nutzung bereitgestellt werden. Jegliche weitere Geräte müssen selbst mitgebracht werden, da wir keine Geräte extra beschaffen werden.
Man kann während SaS nur einen Vollzeitjob ausüben. Für Fragen zu Mini-Jobs kontaktiere uns per Mail.
Nein. Während SaS gilt die Schulordnung, somit ist die Handynutzung während dem Aufenthalt auf dem Staatsgelände verboten.